Baden-Württemberg hat die Rauchwarnmelderpflicht erst 2013 eingeführt und knapp gefasst: wenige Zeilen in der Landesbauordnung, keine Kontrolle, kein Bußgeld. Verbindlich ist sie trotzdem – für jede Stuttgarter Wohnung.
Die Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 9 LBO
Die Pflicht steht in § 15 Absatz 9 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg; bis Juni 2025 war es Absatz 7, viele Ratgeber nennen noch die alte Nummer. Der Kern ist unverändert: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie die Rettungswege von diesen Räumen innerhalb derselben Nutzungseinheit brauchen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder, so angebracht, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Welche Räume das in der Praxis sind
- Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer.
- Der Flur, der von diesen Zimmern ins Treppenhaus oder ins Freie führt; bei Maisonetten jede Ebene des Rettungswegs.
- Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll: das Wohnzimmer. Küche und Bad bleiben wegen Dampf melderfrei; dort sind Wärmemelder die Alternative.
Fristen: längst abgelaufen – und schon wieder aktuell
Für Neubauten galt die Pflicht ab der Verkündung des Gesetzes im Juli 2013, Bestandswohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet sein. Seit über zehn Jahren darf also keine Stuttgarter Wohnung ohne Melder sein – und genau das löst die zweite Welle aus: Nach DIN 14676-1 sind Rauchwarnmelder nach rund zehn Jahren zu ersetzen, weil Sensorkammer und Batterie altern. Wer 2013 oder 2014 nachgerüstet hat, steht seit 2024 vor dem Austausch.
Wer einbaut, wer prüft
Den Einbau schuldet der Eigentümer – beim Neubau der Bauherr, im Bestand Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, auch beim Ersatz defekter Geräte. Eine Fachfirma schreibt die LBO nicht vor. Für die Betriebsbereitschaft ist dagegen der unmittelbare Besitzer zuständig, in der Mietwohnung also der Mieter: Prüftaste drücken, Batterie wechseln, Störungen melden. Die Fassung von 2013 ließ ausdrücklich zu, dass der Eigentümer diese Aufgabe übernimmt – per Mietvertrag oder Wartungsdienst ist das weiter üblich. Ein nachts piepsender Melder ist fast immer nur die leere Batterie, kein Fall für den Elektriker Notdienst.
Geräte und Montage
Zugelassen sind nur Melder nach DIN EN 14604; das Q-Label steht für fest verbaute Zehnjahresbatterie und geprüfte Fehlalarmsicherheit. Montiert wird in Deckenmitte mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zu Wänden und Leuchten; in Dachschrägen, wie sie in Hanghäusern und ausgebauten Gründerzeitdächern häufig sind, gelten eigene Abstandsregeln zum First. Funkvernetzte Melder sind über mehrere Ebenen sinnvoll, damit der Alarm im Schlafzimmer auch zu hören ist, wenn es im Keller qualmt.
Wer Melder fest an die Hauselektrik anschließen oder in eine Alarmanlage einbinden möchte, bekommt über Seibel365 und den Elektro Notdienst Stuttgart einen Partner-Elektriker vermittelt; die Kosten werden vor Arbeitsbeginn geklärt.



